Betrieb unserer Kanzlei während der Coronakrise |
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Notarsachen
Der Betrieb der Notare läuft trotz der Einschränkungen wegen des Kontaktverbots weiter. Gemäß § 10 Absatz 3 BNotO besteht eine Pflicht zur Offenhaltung der Geschäftsstelle des Notars. Gleichwohl ist auch der Notar verpflichtet, Kontakte auf das unbedingt notwenige Maß zu reduzieren. Daher werden Beratungen – soweit irgendwie möglich – telefonisch oder auf Wunsch per Skype oder Facetime durchgeführt. Beurkundungen können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in vielen Fällen nach vorheriger telefonischer Erörterung des Entwurfs mit dem Notar durch unsere Mitarbeiter als vollmachtlose Vertreter erfolgen. Der Kontakt mit Ihnen reduziert sich dann auf die Entgegenahme der zu beglaubigenden Unterschrift, die auch aus Ihrem PKW heraus erfolgen kann.
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Angelegenheiten der RechtsanwälteRechtsanwaltsmandate werden weiterbearbeitet. Besprechungen mit Mandanten erfolgen aber grundsätzlich nur noch telefonisch. |
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Zutritt zur KanzleiDer Zutritt zur Kanzlei ist nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins möglich. |
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